Wer und was wird durch "ZUKUNFT MIT MUSIK" - Musikschulstiftung Berlin unterstützt?

ZUKUNFT MIT MUSIK unterstützt individuell Kinder aus Familien, die mit der Zahlung der Unterrichtsgebühren, Beiträgen zu Probenphasen oder Leihgebühren überfordert wären. Die Stiftung soll all denen den Zugang zu musikalischer Bildung erleichtern, die bisher aus finanziellen Gründen ganz oder teilweise darauf verzichten müssen.
Ein zweites Unterstützungsfeld ist die Teilnahme an Kammermusik -und Orchesterprobenphasen.
 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Familien, deren Einkommen unterhalb der Berliner Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegt.
Die genaue Berechnung des Einkommens findet man auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieterfibel/de/mf_wbs.shtml)

Wie hoch kann die Unterstützung durch ZUKUNFT MIT MUSIK sein?

ZUKUNFT MIT MUSIK zahlt zur Zeit bis zu 35 Euro bei 30 Minuten Unterricht  im Monat und bis zu 60 Euro bei 45 Minuten Unterricht  als Zuschuß zu den Unterrichtsgebühren.
Der Eigenanteil an den Unterrichtsgebühren beträgt mindestens 5 Euro im Monat.
Die Unterstützung wird in der Regel bis zum Ende eines Schuljahres gewährt und kann auf Antrag verlängert werden

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Neben dem Antrag benötigen wir
einen Einkommensnachweis (Wohngeldbescheid, ALG II Bescheid (erste Seite) oder Steuerbescheid)
und den Unterrichtsvertrag (vor Unterrichtsbeginn eine Kostenschätzung, bei Verlängerung eine kurze Unterrichtsbestätigung des Lehrers)
oder die Teilnahmebestätigung mit Kostenangabe für eine Probenphase/ Orchesterfahrt.


Gibt es an öffentlichen Musikschulen nicht schon Möglichkeiten der Entgeltermäßigung?

ZUKUNFT MIT MUSIK versteht sich als Ergänzung zu vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten.
Auf 30-35 Euro im Monat kann die Unterrichtsgebühr von 60 Euro für das Erlernen eines Instrumentes an öffentlichen Musikschulen höchstens ermäßigt werden - auch für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen. Für Kinder aus anderen einkommensschwachen Familien (z.B. mit mehreren Kindern im Instrumentalunterricht) sind solche Ermäßigungen nur sehr begrenzt zugänglich.
Alle Stiftungen, die musikalische Arbeit unterstützen sind nur im Bereich der "Hochbegabtenförderung" tätig. ZUKUNFT MIT MUSIK soll musikalisches Interesse von Beginn an fördern - ohne einen Begabungsnachweis.


Wie läßt sich ZUKUNFT MIT MUSIK am besten unterstützen?

Jede Spende hilft, das Grundrecht auf musikalische Bildung allen zugänglich zu machen.
ZUKUNFT MIT MUSIK hat sich den dauerhaften Abbau finanzieller Barrieren als Ziel gestellt. Um dieser Aufgabe in größerem Umfang gewachsen zu sein, ist es auch nötig, das Stiftungsvermögen weiter zu stärken.
Wenn Sie sich daran beteiligen wollen, vermerken Sie es auf Ihrer Überweisung durch den Zusatz "Zustiftung".
Werden Sie Botschafter für ZUKUNFT MIT MUSIK, erzählen Sie anderen davon.

Konto für Zustiftungen und Spenden:

IBAN DE77100208900355967042
BIC HYVEDEMM488

(Hypovereinsbank Berlin
)


Sind Zustiftungen und Spenden steuerlich absetzbar?

ZUKUNFT MIT MUSIK ist eine gemeinützige Einrichtung. Zustiftungen und Spenden sind steuerlich absetzbar. Bitte teilen Sie uns Ihre  Adresse mit, damit wir Ihnen Ihre Spendenquittung zuschicken können. 




Wie hoch waren die Unterstützungsleistungen in den letzten Jahren?

Die Stiftung wurde im Dezember 2004 gegründet und hat ihre Arbeit im März 2006 mit der Ausschüttung des ersten Zinsertrages begonnen.

2007 Beihilfen in Höhe von 530 Euro für 4 Kinder
2008 Beihilfen in Höhe von 2.295 Euro an 6 Kinder aus 5 Familien
2009 Beihilfen in Höhe von 4.960 Euro an 26 Kinder aus 18 Familien
2010 Beihilfen in Höhe von 11.190 Euro an 38 Kinder aus 23 Familien
2011 Beihilfen in Höhe von 8.504 Euro  an 32 Kinder aus 17 Familien
2012 Beihilfen in Höhe von 6.342 Euro  an 19 Kinder aus 15 Familien
2013 Beihilfen in Höhe von10.662 Euro  an 30 Kinder aus 19 Familien
2014 Beihilfen in Höhe von 9.746 Euro an 29 Kinder aus 17 Familien
2015 Beihilfen in Höhe von 8.005 Euro an 24 Kinder aus 14 Familien
2016 Beihilfen in Höhe von 7.525 Euro an 25 Kinder aus 13 Familien
2017 Beihilfen in Höhe von 8.096 Euro an 24 Kinder aus 12 Familien
2018 Beihilfen in Höhe von 6.904 Euro an 22 Kinder aus 11 Familien
2019 Beihilfen in Höhe von 4.737 Euro an 16 Kinder aus 9 Familien
2020 Beihilfen in Höhe von 2.870 Euro an 8 Kinder aus 7 Familien
2021 Beihilfen in Höhe von 3.760 Euro an 9 Kinder aus 7 Familien
2022 Beihilfen in Höhe von 4.107 Euro an 10 Kinder aus 9 Familien
2023 Beihilfen in Höhe von 5.806 Euro an 11 Kinder aus 10 Familien